Die Gehälter in Schelklingen
Die Stadt Schelklingen befindet sich in dem Bundesland Baden-Württemberg und gehört bezugnehmend auf die regionale Verwaltung zu dem Alb - Donau - Kreis. Nachdem man sich in den letzten Jahren auf eine gut ausgebaute Infrastruktur konzentrierte, beheimatet Schelklingen jetzt einmal mehr die verschiedensten Unternehmen in den unterschiedlichsten Bereichen. In erster Line handelt es sich hierbei nun einmal auch um Zweigstellen von Unternehmen, die auf internationaler Ebene agieren. Auf Grund dieser Betriebe ist die Zahl der Arbeitslosen in Schelklingen verhältnismäßig gering und in erster Linie auch stabil. Immerhin gibt es in der Stadt auch eine Vielzahl von kleineren Unternehmen aus den Segmenten des Handels und des Handwerks.
Das Durchschnittsgehalt für Florist - staatl. geprüft in Schelklingen beträgt 1.625,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.516,67 | € 1.733,33 | € 1.625,00 |
Netto | € 985,75 | € 1.116,98 | € 1.051,37 |
Der/die Florist/in - staatl. geprüft übt vor allem gestalterische und planerische Aufgaben in Blumenfachgeschäften aus.
Er/sie übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Gestaltung und im Verkauf von floristischen Werkstücken. Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft finden sich vor allem im Einzelhandel, wie zum Beispiel in Blumenfachgeschäften und Gartencentern. Aber auch Gartenbaubetriebe, zum Beispiel Gärtnereien bieten Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft an. Es gibt auch große Bestattungsunternehmen, die über ein hauseigenes Blumengeschäft verfügen. Der/die Florist/in - staatl. geprüft ist eine anerkannte, landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die an speziellen Fachschulen erworben wird. Zu den Hauptaufgaben des/der Florist/in - staatl. geprüft gehört die Beratung der Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Gestecken, Sträußen und Kränzen. Er/sie entwirft zu .
Die Gehäter Florist - staatl. geprüft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden