Die Gehälter in Brieselang
Brieselang in Brandenburg gehört zu dem Landkreis Havelland. Neben einer Vielzahl von kleinen Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen kann man in erster Linie von drei bedeutenden Arbeitgebern ausgehen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen der unterschiedlichsten Bereiche. Aus diesem Grund kann man in Brieselang von einer entsprechend gut ausgebauten Infrastruktur ausgehen. In erster Linie bezieht sich die Entwicklung dieser auf den öffentlichen Verkehr. Noch heute pendelt ein Großteil der Einheimischen in die umliegenden Städte. Auf Grund dessen sind die Zahlen der Arbeitssuchenden bereits seit einigen Jahren sehr stabil und steigen nur langsam und zeitweise an. Zudem ist auch die Kultur ein wichtiger Zweig der lokalen Wirtschaft.
Das Durchschnittsgehalt für Florist - staatl. geprüft in Brieselang beträgt 1.232,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 840,00 | € 1.625,00 | € 1.232,50 |
Netto | € 666,42 | € 1.625,00 | € 1.145,71 |
Der/die Florist/in - staatl. geprüft übt vor allem gestalterische und planerische Aufgaben in Blumenfachgeschäften aus.
Er/sie übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Gestaltung und im Verkauf von floristischen Werkstücken. Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft finden sich vor allem im Einzelhandel, wie zum Beispiel in Blumenfachgeschäften und Gartencentern. Aber auch Gartenbaubetriebe, zum Beispiel Gärtnereien bieten Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft an. Es gibt auch große Bestattungsunternehmen, die über ein hauseigenes Blumengeschäft verfügen. Der/die Florist/in - staatl. geprüft ist eine anerkannte, landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die an speziellen Fachschulen erworben wird. Zu den Hauptaufgaben des/der Florist/in - staatl. geprüft gehört die Beratung der Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Gestecken, Sträußen und Kränzen. Er/sie entwirft zu .
Die Gehäter Florist - staatl. geprüft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden