Die Gehälter in Tecklenburg
Die Stadt Tecklenburg liegt in Nordrhein Westfahlen. Sie gehört zum Regierungsbezirk Münster und zum Kreis Steinfurt. Die Wirtschaft ist in Tecklenburg sehr wichtig und daher ist aktuell im Ortsteil Ledde ein Einkaufszentrum geplant. Dieses wird für die Infrastruktur des Ortes sehr wichtig. Als Wirtschaftsstandort hat sich Tecklenburg nicht nur durch seine gute Verkehrsanbindung bewährt sondern auch durch die ständig wachsende Entstehung von mittelständigen Betrieben. Durch den Tourismus der Stadt wird auch gleichzeitig die Wirtschaft angekurbelt, da hier besonders der Handwerksmarkt in Tecklenburg ein beliebtes Einkaufsziel ist. Durch die Entstehung von neuen Betrieben erhofft man sich eine schnell sinkende Arbeitslosenzahl in Tecklenburg.
Das Durchschnittsgehalt für Florist - staatl. geprüft in Tecklenburg beträgt 2.080,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.080,00 | € 2.080,00 | € 2.080,00 |
Netto | € 1.191,69 | € 1.659,33 | € 1.425,51 |
Der/die Florist/in - staatl. geprüft übt vor allem gestalterische und planerische Aufgaben in Blumenfachgeschäften aus.
Er/sie übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Gestaltung und im Verkauf von floristischen Werkstücken. Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft finden sich vor allem im Einzelhandel, wie zum Beispiel in Blumenfachgeschäften und Gartencentern. Aber auch Gartenbaubetriebe, zum Beispiel Gärtnereien bieten Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft an. Es gibt auch große Bestattungsunternehmen, die über ein hauseigenes Blumengeschäft verfügen. Der/die Florist/in - staatl. geprüft ist eine anerkannte, landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die an speziellen Fachschulen erworben wird. Zu den Hauptaufgaben des/der Florist/in - staatl. geprüft gehört die Beratung der Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Gestecken, Sträußen und Kränzen. Er/sie entwirft zu .
Die Gehäter Florist - staatl. geprüft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden