Die Gehälter in Hückeswagen
Die Stadt Hückeswagen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und gehört zum Oberbergischen Kreis im Regierungsbezirk Köln. Schulische Einrichtungen sind in der Stadt bis zur Realschule angesiedelt; das Gymnasium muss in einer der umliegenden Gemeinden besucht werden. Eine Volkshochschule deckt den Bereich der Erwachsenenbildung ab. Der Zugverkehr in der Stadt wurde eingestellt, dafür aber ausreichende Busverbindungen geschaffen, die den regionalen und überregionalen öffentlichen Personenverkehr bedienen. Über die beiden Bundesstraßen B237 und B483 ist Hückeswagen gut an das deutsche Straßennetz angebunden. Die Wirtschaft vor Ort setzt sich aus verschieden großen Unternehmen zusammen, die in unterschiedlichen Branchen angesiedelt sind. Ein großes Maschinenbauunternehmen ist hier ebenso niedergelassen, wie eine Produktionsfirma für Förderbänder.
Das Durchschnittsgehalt für Florist - staatl. geprüft in Hückeswagen beträgt 1.920,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.920,00 | € 1.920,00 | € 1.920,00 |
Netto | € 1.308,58 | € 1.323,70 | € 1.316,14 |
Der/die Florist/in - staatl. geprüft übt vor allem gestalterische und planerische Aufgaben in Blumenfachgeschäften aus.
Er/sie übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Gestaltung und im Verkauf von floristischen Werkstücken. Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft finden sich vor allem im Einzelhandel, wie zum Beispiel in Blumenfachgeschäften und Gartencentern. Aber auch Gartenbaubetriebe, zum Beispiel Gärtnereien bieten Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft an. Es gibt auch große Bestattungsunternehmen, die über ein hauseigenes Blumengeschäft verfügen. Der/die Florist/in - staatl. geprüft ist eine anerkannte, landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die an speziellen Fachschulen erworben wird. Zu den Hauptaufgaben des/der Florist/in - staatl. geprüft gehört die Beratung der Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Gestecken, Sträußen und Kränzen. Er/sie entwirft zu .
Die Gehäter Florist - staatl. geprüft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden