Die Gehälter in Leichlingen (Rheinland)
Leichlingen liegt in dem Rheinisch Bergischen Kreis im Bundesland Nordrhein-Westfalen. In erster Linie profitiert der Ort nun einmal auch von der Nähe zu den großen Städten des Bundeslandes. Nicht zuletzt kann der Ort deswegen auch auf eine recht geringe und eben auch stabile Zahl der Arbeitssuchenden verweisen. Da die Zahl der Pendler nicht gerade gering ist, konzentrierte man sich in den letzten Jahren mehr und mehr auf dem Ausbau der Infrastruktur und so kann man sich heute sich sein, dass der Ort über eine optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr verfügt. In Leichlingen selbst haben sich in den letzten Jahren in erster Linie selbst nur kleine und mittelständische Unternehmen niedergelassen.
Das Durchschnittsgehalt für Florist - staatl. geprüft in Leichlingen (Rheinland) beträgt 839,59 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 812,50 | € 866,67 | € 839,59 |
Netto | € 546,29 | € 574,72 | € 560,51 |
Der/die Florist/in - staatl. geprüft übt vor allem gestalterische und planerische Aufgaben in Blumenfachgeschäften aus.
Er/sie übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Gestaltung und im Verkauf von floristischen Werkstücken. Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft finden sich vor allem im Einzelhandel, wie zum Beispiel in Blumenfachgeschäften und Gartencentern. Aber auch Gartenbaubetriebe, zum Beispiel Gärtnereien bieten Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft an. Es gibt auch große Bestattungsunternehmen, die über ein hauseigenes Blumengeschäft verfügen. Der/die Florist/in - staatl. geprüft ist eine anerkannte, landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die an speziellen Fachschulen erworben wird. Zu den Hauptaufgaben des/der Florist/in - staatl. geprüft gehört die Beratung der Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Gestecken, Sträußen und Kränzen. Er/sie entwirft zu .
Die Gehäter Florist - staatl. geprüft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden