Die Gehälter in Wiesbaden
Die Kurstadt Wiesbaden ist mit zahlreichen Thermalquellen sehr stark vom Tourismus geprägt. Neben den zahlreichen Kurgästen kommen die Besucher vor allem auch wegen des reichhaltigen Kulturangebotes, das durch Museen, Veranstaltungen, und Theater geprägt ist, sowie aufgrund der vielen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Überdies hinaus befinden sich zahlreiche Verwaltungsstellen und Institutionen in der Stadt. Außerdem ist die Medienlandschaft in der Stadt sehr stark vertreten. Die Einflüsse der Weinbauregion wirken sich auch auf die Gastronomie aus. Wiesbaden verfügt über ein dichtes Busliniennetz und ist per Autobahn und Schiene an das Fernstraßennetz angeschlossen. Auch ein Hafen ist vorhanden, der jedoch einen geringeren Stellenwert einnimmt.
Das Durchschnittsgehalt für Florist - staatl. geprüft in Wiesbaden beträgt 1.323,90 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.109,33 | € 1.538,46 | € 1.323,90 |
Netto | € 831,68 | € 1.106,31 | € 969,00 |
Der/die Florist/in - staatl. geprüft übt vor allem gestalterische und planerische Aufgaben in Blumenfachgeschäften aus.
Er/sie übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Gestaltung und im Verkauf von floristischen Werkstücken. Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft finden sich vor allem im Einzelhandel, wie zum Beispiel in Blumenfachgeschäften und Gartencentern. Aber auch Gartenbaubetriebe, zum Beispiel Gärtnereien bieten Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft an. Es gibt auch große Bestattungsunternehmen, die über ein hauseigenes Blumengeschäft verfügen. Der/die Florist/in - staatl. geprüft ist eine anerkannte, landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die an speziellen Fachschulen erworben wird. Zu den Hauptaufgaben des/der Florist/in - staatl. geprüft gehört die Beratung der Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Gestecken, Sträußen und Kränzen. Er/sie entwirft zu .
Die Gehäter Florist - staatl. geprüft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden