Die Gehälter in Paderborn
Paderborn liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ist in vielen Bereichen führend bzw. stark ausgeprägt. Beispielsweise ist hier der IT-Sektor zu nennen, wobei in Paderborn überdurchschnittlich viele Unternehmen dieser Branche ansässig sind. Überdies hinaus ist Paderborn auch ein Zentrum der Fahrzeug- und Lebensmittelindustrie. Auch als Bildungs- und Forschungsstadt beweist sich Paderborn durch die Universität und zahlreiche Forschungsinstitute. Auch für die regionale Umgebung bildet die Stadt einen wichtigen Anziehungspunkt für Arbeitsplätze, aber auch als Einkaufsstadt. Eine Fernsehstation, Radiosender und Mehrere Zeitungen beeinflussen das Mediengeschehen. Über den Flughafen können in- und ausländische Ziele angeflogen werden. Auch ein Bahnhof und ein städtisches Busliniennetz sind vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Florist - staatl. geprüft in Paderborn beträgt 812,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 125,00 | € 1.500,00 | € 812,50 |
Netto | € 125,00 | € 1.093,08 | € 609,04 |
Der/die Florist/in - staatl. geprüft übt vor allem gestalterische und planerische Aufgaben in Blumenfachgeschäften aus.
Er/sie übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Gestaltung und im Verkauf von floristischen Werkstücken. Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft finden sich vor allem im Einzelhandel, wie zum Beispiel in Blumenfachgeschäften und Gartencentern. Aber auch Gartenbaubetriebe, zum Beispiel Gärtnereien bieten Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft an. Es gibt auch große Bestattungsunternehmen, die über ein hauseigenes Blumengeschäft verfügen. Der/die Florist/in - staatl. geprüft ist eine anerkannte, landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die an speziellen Fachschulen erworben wird. Zu den Hauptaufgaben des/der Florist/in - staatl. geprüft gehört die Beratung der Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Gestecken, Sträußen und Kränzen. Er/sie entwirft zu .
Die Gehäter Florist - staatl. geprüft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden