Die Gehälter in Straubenhardt
Die Gemeinde Straubenhardt liegt im Enzkreis in Baden-Württemberg. Die nächst größere Stadt ist Pforzheim und die öffentlichen Verkehrsmittel ermöglichen eine gute Anbindung in die Stadt und wieder zurück. Die Bahnverbindung ist ebenso gut ausgebaut und ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität für Pendler. Die verkehrsgünstige Lage ermöglicht über die Bundesstraße einen guten Anschluss für PKW Fahrer an das überregionale Autobahnnetz. Drei Tageszeitungen haben hier ihren Sitz, eine Musikschule, vier Grundschulen und zwei weiterführende Schulen bieten Arbeitsplätze für Lehrpersonal und Ausbildung für die ortsansässigen Schüler. Straubenhardt gilt aus ausgezeichneter Standort für das stetig wachsende Gewerbe. Arbeitsplätze sind im Bereich Dienstleistungen, KFZ, Wellness und Gesundheit, in der Industrie und in zahlreichen anderen Branchen zu finden.
Das Durchschnittsgehalt für Florist - staatl. geprüft in Straubenhardt beträgt 1.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 1.400,00 | € 1.400,00 |
Netto | € 732,35 | € 740,05 | € 736,20 |
Der/die Florist/in - staatl. geprüft übt vor allem gestalterische und planerische Aufgaben in Blumenfachgeschäften aus.
Er/sie übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Gestaltung und im Verkauf von floristischen Werkstücken. Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft finden sich vor allem im Einzelhandel, wie zum Beispiel in Blumenfachgeschäften und Gartencentern. Aber auch Gartenbaubetriebe, zum Beispiel Gärtnereien bieten Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft an. Es gibt auch große Bestattungsunternehmen, die über ein hauseigenes Blumengeschäft verfügen. Der/die Florist/in - staatl. geprüft ist eine anerkannte, landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die an speziellen Fachschulen erworben wird. Zu den Hauptaufgaben des/der Florist/in - staatl. geprüft gehört die Beratung der Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Gestecken, Sträußen und Kränzen. Er/sie entwirft zu .
Die Gehäter Florist - staatl. geprüft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden