Die Gehälter in Kaiserslautern
Kaiserslautern ist eine wichtige Industriestadt im Bundesland Rheinland Pfalz. Vor allem die metallverarbeitende Industrie und der Maschinenbau sind hier zu nennen. Auch die Lebensmittel- und Modeindustrie ist vertreten. Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist auch der US-Militärstützpunkt in Kaiserslautern, wo zahlreiche Menschen aus der Region beschäftigt sind. Die Stadt hat eine technische Universität und stützt sich vordergründig auch auf die IT-Wirtschaft. Aufgrund der zahlreichen Kommunikations- und IT-Unternehmen hat die Stadt den Beinamen Silicon Woods erhalten. Im Stadtgebiet befinden sich auch zahlreiche Forschungseinrichtungen, wodurch Kaiserslautern ein wichtiger Wissensstandort ist. Für den öffentlichen Stadtverkehr sind mehrere Buslinien eingerichtet. Der Flughafen Saarbrücken ist etwa 80 Kilometer entfernt.
Das Durchschnittsgehalt für Florist - staatl. geprüft in Kaiserslautern beträgt 1.729,90 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.555,67 | € 1.904,12 | € 1.729,90 |
Netto | € 1.115,02 | € 1.251,85 | € 1.183,44 |
Der/die Florist/in - staatl. geprüft übt vor allem gestalterische und planerische Aufgaben in Blumenfachgeschäften aus.
Er/sie übernimmt Fach- und Führungsaufgaben in der Gestaltung und im Verkauf von floristischen Werkstücken. Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft finden sich vor allem im Einzelhandel, wie zum Beispiel in Blumenfachgeschäften und Gartencentern. Aber auch Gartenbaubetriebe, zum Beispiel Gärtnereien bieten Arbeitsplätze für Floristen/innen - staatl. geprüft an. Es gibt auch große Bestattungsunternehmen, die über ein hauseigenes Blumengeschäft verfügen. Der/die Florist/in - staatl. geprüft ist eine anerkannte, landesrechtlich geregelte Weiterbildung, die an speziellen Fachschulen erworben wird. Zu den Hauptaufgaben des/der Florist/in - staatl. geprüft gehört die Beratung der Kunden bei der Auswahl und Zusammenstellung von Gestecken, Sträußen und Kränzen. Er/sie entwirft zu .
Die Gehäter Florist - staatl. geprüft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden