Weiterhin übernehmen sie auch die Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören sowohl steuerrechtliche Prüfungen, wie auch die Wahrnehmung treuhänderischer Aufgaben, wie der Vermögensverwaltung, der Nachlasspflege oder der Liquidation. Hauptsächlich arbeiten der Steuerberater und die Steuerberaterin in Steuerberatungs-, Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften und -praxen. Der Beruf des Steuerberaters und der Steuerberaterin ist eine mit bundeseinheitlich geregelter Prüfung berufliche Weiterbildung. Sehr unterschiedlich fällt die Dauer der Vorbereitungskurse aus, da diese nicht rechtlich vorgeschrieben ist. Aufgrund der verschiedenen Unterrichtsformen in Vollzeit, Teilzeit, via Fernunterricht oder als Wochenendveranstaltung und der inhaltsbezogenen Struktur kann so ein Lehrgang bis zu 4 Jahren dauern. Von dem Steuerberater und der Steuerberaterin werden Steuersparmodelle überprüft und Verträge nach steuerlichen Gesichtspunkten beurteilt. Sie bieten Unternehmen auch betriebswirtschaftliche Hilfestellungen im Bereich Bilanzen und Zollangelegenheiten und der Planung der Rechtsform eines zukünftigen Unternehmens sowie bei dessen Umstrukturierungen. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören auch Bank- und Finanzierungsgespräche, .
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Investitionsentscheidungen und Unternehmensbewertungen sowie auch Auskünfte über steuerliche Aspekte von schenkungs- oder erbrechtlichen Angelegenheiten und der Altersvorsorge. Ihre Mandanten vertreten sie bei finanzgerichtlichen Verfahren oder Steuerstraf- und Bußgeldverfahren.
Die Gehäter Steuerberater basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Sie überprüfen die Rechtsmäßigkeit in der Steuerdurchsetzung von Steuerbescheiden und fungieren auch als Treuhänder und Treuhänderin, Insolvenz- und Vermögensverwalter und Insolvenz- und Vemögensverwalterin. Sie erstellen Gutachten und vermitteln bei Schiedsangelegenheiten. Die Jahresabschlüsse am Computer werden von dem Steuerberater und der Steuerberaterin im Büro erstellt mittels einer speziellen Software. In den Besprechungsräumen beraten sie ihre Mandanten und Mandantinnen sowie auch in dessen Geschäftsräumen. Weiterhin nehmen sie bei Finanzbehörden und Finanzgerichten Termine wahr. Von ihnen werden Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide bearbeitet und geprüft. Die einschlägigen Gesetzestexte und Entscheidungssammlungen verwenden sie dabei als Informationsquellen. Um Mandanten in Steuersparmodellen und in der Vermögensanlage zu beraten recherchieren sie viel im Internet. Während ihrer Tätigkeit benötigen sie auch viel den PC sowie eine branchenspezifische Software zum Beispiel für die Erstellung von Steuererklärungen, Bilanzen und Rentabilitätsberechnungen. Üblicherweise erledigen sie die Kommunikation zu Mandanten oder Finanzverwaltungen via Telefon, Telefax oder E-Mail. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden