Die Gehälter in Nürtingen
Die unmittelbare Nähe zu Stuttgart trägt unter anderem dazu bei, dass die Stadt Nürtingen in der Schwäbischen Alb im schönen Bundesland Baden-Württemberg in wirtschaftlicher Hinsicht recht viel zu bieten hat. Denn nicht nur außerhalb dieser Region findet man eine attraktive Infrastruktur vor, sondern vor allem auch in Nürtingen selbst. Die Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen stellt demzufolge ein recht interessantes Potential für Jobsuchende dar. Nürtingen gliedert sich in die Stadtteile Unterensingen, Großbettlingen, Altdorf, Neckartailfingen, Wolfschlugen, Aichtal, Dettingen unter Teck, Kirchheim unter Teck, Oberboihingen, Beuren und Frickenhausen. Die Stadt selbst ist die drittgrößte Stadt des Esslinger Landkreises und gilt darüber hinaus offiziell als Große Kreisstadt.
Das Durchschnittsgehalt für Druckerhelfer in Nürtingen beträgt 1.386,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.386,67 | € 1.386,67 | € 1.386,67 |
Netto | € 768,66 | € 768,66 | € 768,66 |
Für den Beruf als Druckerhelfer/in ist keine besondere Ausbildung vorausgesetzt, da der/die Druckerhelfer/in direkt am Arbeitsplatz in die auszuführenden Arbeiten eingewiesen wird. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Druckerhelfer/innen in Druckereien, Verlagsdruckereien, in Copyshops und in sämtlichen Betrieben, die eigene Druckereien führen, um zum Beispiel entsprechende Werbung auf Plastiktragetaschen, Schildern, Kartons aus Wellpappe anzubringen oder Textilien mit Aufdruck herstellen.
Auch bei Unternehmen, die CDs oder DVDs beschriften oder bei Porzellanherstellern und Glasherstellern, die eigene Druckabteilungen führen, werden oft Druckerhelfer/innen eingestellt. Der/die Druckerhelfer/in übernimmt dabei immer Helfertätigkeiten und arbeitet unterstützend für das Fachpersonal in der jeweiligen Druckerei oder Druckabteilung. Das Auffüllen und Zuschneiden von Papier, das Zusammenstellen .
Die Gehäter Druckerhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden