Die Gehälter in Weil der Stadt
Weil der Stadt liegt im Bundesland Baden-Württemberg, im Landkreis Böblingen. Nahe gelegen ist die Metropole Stuttgart. Durch eine S-Bahnlinie nach Stuttgart und die Bundesstraße B295 ist die Stadt optimal mit dem Umland und dem Fernverkehr verbunden, egal ob mit oder ohne Auto. Das Bildungssystem in Weil der Stadt ist vorzüglich - auf den lokalen Schulen kann von Jugendlichen jeder Schulabschluss erworben werden. Eine Musikschule, die Zweigstelle der Leonberger Volkshochschule und die Landesakademie für Jugendbildung komplettieren das Bildungsangebot. Die geschichtsträchtige Stadt verfügt über zahlreiche sehenswerte historische Gebäude, wie zum Beispiel das Geburtshaus von Johannes Kepler. Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten stehen durch die ausgezeichnete, zentrale Lage in jeder Form zur Verfügung.
Das Durchschnittsgehalt für Druckerhelfer in Weil der Stadt beträgt 1.600,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 1.600,00 | € 1.600,00 |
Netto | € 1.125,54 | € 1.125,54 | € 1.125,54 |
Für den Beruf als Druckerhelfer/in ist keine besondere Ausbildung vorausgesetzt, da der/die Druckerhelfer/in direkt am Arbeitsplatz in die auszuführenden Arbeiten eingewiesen wird. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Druckerhelfer/innen in Druckereien, Verlagsdruckereien, in Copyshops und in sämtlichen Betrieben, die eigene Druckereien führen, um zum Beispiel entsprechende Werbung auf Plastiktragetaschen, Schildern, Kartons aus Wellpappe anzubringen oder Textilien mit Aufdruck herstellen.
Auch bei Unternehmen, die CDs oder DVDs beschriften oder bei Porzellanherstellern und Glasherstellern, die eigene Druckabteilungen führen, werden oft Druckerhelfer/innen eingestellt. Der/die Druckerhelfer/in übernimmt dabei immer Helfertätigkeiten und arbeitet unterstützend für das Fachpersonal in der jeweiligen Druckerei oder Druckabteilung. Das Auffüllen und Zuschneiden von Papier, das Zusammenstellen .
Die Gehäter Druckerhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden