Die Gehälter in Hersbruck
Die Mittelfränkische Stadt Herbruck in Bayern ist den Einwohnern die speziell wegen seiner ruhigen Lage und soliden Landwirtschaftlich geprägte Infrastruktur ans Herz gewachsen. Dennoch ist sie die dritt größte Stadt im Nürnberger Land, und erwirtschaftet die größten Teile seines Umsatzes mit Tourismus und Saisonreisen. Als eines der wenigen Gebiete Deutschlands, in denen Hopfen angebaut werden kann, wird Herbruck auch immer gerne mit seinem Bier in Verbindung gebracht, welches über die Anbindungen zu A9 nach ganz Deutschland Verkauft wird. Das rapide sinken der Hopfenpreise hat allerdings dazu geführt, dass sich kleinere Wirtschafts- und Einzelhandelszweige erweitert haben, die leicht in einigen Jahren die Landwirtschaft als stärkstes Zugpferd ablösen können.
Das Durchschnittsgehalt für Druckerhelfer in Hersbruck beträgt 1.900,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.900,00 | € 1.900,00 | € 1.900,00 |
Netto | € 1.288,04 | € 1.288,04 | € 1.288,04 |
Für den Beruf als Druckerhelfer/in ist keine besondere Ausbildung vorausgesetzt, da der/die Druckerhelfer/in direkt am Arbeitsplatz in die auszuführenden Arbeiten eingewiesen wird. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Druckerhelfer/innen in Druckereien, Verlagsdruckereien, in Copyshops und in sämtlichen Betrieben, die eigene Druckereien führen, um zum Beispiel entsprechende Werbung auf Plastiktragetaschen, Schildern, Kartons aus Wellpappe anzubringen oder Textilien mit Aufdruck herstellen.
Auch bei Unternehmen, die CDs oder DVDs beschriften oder bei Porzellanherstellern und Glasherstellern, die eigene Druckabteilungen führen, werden oft Druckerhelfer/innen eingestellt. Der/die Druckerhelfer/in übernimmt dabei immer Helfertätigkeiten und arbeitet unterstützend für das Fachpersonal in der jeweiligen Druckerei oder Druckabteilung. Das Auffüllen und Zuschneiden von Papier, das Zusammenstellen .
Die Gehäter Druckerhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden