Die Gehälter in Ettlingen
Die Stadt Ettlingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie gehört nicht nur zum Landkreis, sondern auch zum Regierungsbezirk Karlsruhe. In der Vergangenheit war in Ettlingen eine große Papierfabrik ansässig, die für die Wirtschaft der Stadt sehr wichtig war. Heute ist hier nur noch eine kleine Papierverarbeitung zu finden, die der Wirtschaft der Stadt dennoch gut tut. Daneben befindet sich in Ettlingen ein IT-Unternehmen, ein Kontaktlinsenhersteller und ein Textil-Unternehmen. In Ettlingen sind einige Schulen ansässig, vor allem für die Allgemeinbildung, also Grundschulen, Realschulen, Förderschulen oder Gymnasien. Kulturelles Highlight der Stadt sind die Aufführungen, die im Ettlinger Schloss stattfinden. Vor allem der Innenhof ist ein begehrter Schauplatz.
Das Durchschnittsgehalt für Druckerhelfer in Ettlingen beträgt 2.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.250,00 | € 2.250,00 | € 2.250,00 |
Netto | € 1.789,33 | € 1.789,33 | € 1.789,33 |
Für den Beruf als Druckerhelfer/in ist keine besondere Ausbildung vorausgesetzt, da der/die Druckerhelfer/in direkt am Arbeitsplatz in die auszuführenden Arbeiten eingewiesen wird. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Druckerhelfer/innen in Druckereien, Verlagsdruckereien, in Copyshops und in sämtlichen Betrieben, die eigene Druckereien führen, um zum Beispiel entsprechende Werbung auf Plastiktragetaschen, Schildern, Kartons aus Wellpappe anzubringen oder Textilien mit Aufdruck herstellen.
Auch bei Unternehmen, die CDs oder DVDs beschriften oder bei Porzellanherstellern und Glasherstellern, die eigene Druckabteilungen führen, werden oft Druckerhelfer/innen eingestellt. Der/die Druckerhelfer/in übernimmt dabei immer Helfertätigkeiten und arbeitet unterstützend für das Fachpersonal in der jeweiligen Druckerei oder Druckabteilung. Das Auffüllen und Zuschneiden von Papier, das Zusammenstellen .
Die Gehäter Druckerhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden