Die Gehälter in Stolberg (Rheinland)
Die Stadt Stolberg im Rheinland liegt im Kreis Aachen in Nordrhein-Westfalen. Von der Grundschule bis zum Gymnasium sind alle notwendigen Schulen in der Stadt angesiedelt; ein Berufskolleg, eine Volkshochschule mit Bücherei und eine Krankenpflegeschule ergänzen das Angebot. Produktionsbetriebe des Mittelstandes prägen die wirtschaftliche Situation von Stolberg im Rheinland. Maschinen-, Stahl- und Metallbau sind die hauptsächlichen Branchen, in denen es Arbeits- und Lehrstellen gibt; auch der Dienstleistungssektor ist auf dem Vormarsch. Stolberg ist über drei Bundesautobahnen erreichbar: die A4, die A44 und die A544, durch das Stadtgebiet führt die L238. Regionale Zugverbindungen kann man über den Hauptbahnhof Stolberg nutzen. Ein städtisches und regionales Busliniennetz ergänzt das Verkehrsangebot.
Das Durchschnittsgehalt für Druckerhelfer in Stolberg (Rheinland) beträgt 2.708,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.708,33 | € 2.708,33 | € 2.708,33 |
Netto | € 1.660,65 | € 1.660,65 | € 1.660,65 |
Für den Beruf als Druckerhelfer/in ist keine besondere Ausbildung vorausgesetzt, da der/die Druckerhelfer/in direkt am Arbeitsplatz in die auszuführenden Arbeiten eingewiesen wird. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Druckerhelfer/innen in Druckereien, Verlagsdruckereien, in Copyshops und in sämtlichen Betrieben, die eigene Druckereien führen, um zum Beispiel entsprechende Werbung auf Plastiktragetaschen, Schildern, Kartons aus Wellpappe anzubringen oder Textilien mit Aufdruck herstellen.
Auch bei Unternehmen, die CDs oder DVDs beschriften oder bei Porzellanherstellern und Glasherstellern, die eigene Druckabteilungen führen, werden oft Druckerhelfer/innen eingestellt. Der/die Druckerhelfer/in übernimmt dabei immer Helfertätigkeiten und arbeitet unterstützend für das Fachpersonal in der jeweiligen Druckerei oder Druckabteilung. Das Auffüllen und Zuschneiden von Papier, das Zusammenstellen .
Die Gehäter Druckerhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden