Die Gehälter in Regensburg
Die bayrische Stadt Regensburg, deren Altstadt zum UNESCO Welterbe zählt, ist ein kulturelles, aber auch ein wirtschaftliches Zentrum der Region. Neben den vielen denkmalgeschützten Bauwerken in der Innenstadt, bieten auch Theater, Museen und Musikdarbietungen kulturelle Abwechslung. Die Universitätsstadt bietet zahlreiche Bildungs- und Arbeitsplätze für die Gemeinden im Umkreis. Regensburg ist ein wichtiger Standort der Fahrzeugindustrie, profiliert sich aber auch im Maschinenbau und in landwirtschaftsnahen Bereichen. In Regensburg gibt es aber auch einige Einrichtungen der Hochtechnologie. Regensburg bildet einen Knoten des Autobahnnetzes und besitzt auch einen Bahnhof. Auch der große Donauhafen spielt vor allem beim Frachtumschlag eine bedeutende, wirtschaftliche Rolle für die Region.
Das Durchschnittsgehalt für Druckerhelfer in Regensburg beträgt 1.668,95 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 894,74 | € 2.443,16 | € 1.668,95 |
Netto | € 711,55 | € 1.582,25 | € 1.146,90 |
Für den Beruf als Druckerhelfer/in ist keine besondere Ausbildung vorausgesetzt, da der/die Druckerhelfer/in direkt am Arbeitsplatz in die auszuführenden Arbeiten eingewiesen wird. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Druckerhelfer/innen in Druckereien, Verlagsdruckereien, in Copyshops und in sämtlichen Betrieben, die eigene Druckereien führen, um zum Beispiel entsprechende Werbung auf Plastiktragetaschen, Schildern, Kartons aus Wellpappe anzubringen oder Textilien mit Aufdruck herstellen.
Auch bei Unternehmen, die CDs oder DVDs beschriften oder bei Porzellanherstellern und Glasherstellern, die eigene Druckabteilungen führen, werden oft Druckerhelfer/innen eingestellt. Der/die Druckerhelfer/in übernimmt dabei immer Helfertätigkeiten und arbeitet unterstützend für das Fachpersonal in der jeweiligen Druckerei oder Druckabteilung. Das Auffüllen und Zuschneiden von Papier, das Zusammenstellen .
Die Gehäter Druckerhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden