Die Gehälter in Mönchengladbach
Mönchengladbach war lange Zeit ein wichtiger Standort der Textil- und Bekleidungsindustrie. Auch heute sind noch einige Unternehmen dieser Branche in der Stadt vorhanden. Andere Unternehmen sind allerdings im Bereich des Maschinenbaus, in der Elektrotechnik und im Transportwesen tätig. Auch die Bedeutung des Tourismus in der Stadt ist nicht vernachlässigbar. Die Stadt zieht mit ihren vielen Parks, der Altstadt, denkmalgeschützten Gebäuden und vielen Theater- und Musikdarbietungen viele Besucher an. Die Medienlandschaft der Stadt setzt sich aus regionalen Radio- und Printmedien zusammen. In der Stadt verkehren öffentliche Linienbusse. Für den internationalen Luftverkehr steht der Flughafen Düsseldorf zur Verfügung, der nicht weit entfernt ist.
Das Durchschnittsgehalt für Druckerhelfer in Mönchengladbach beträgt 1.973,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.280,00 | € 2.666,67 | € 1.973,34 |
Netto | € 966,76 | € 1.730,10 | € 1.348,43 |
Für den Beruf als Druckerhelfer/in ist keine besondere Ausbildung vorausgesetzt, da der/die Druckerhelfer/in direkt am Arbeitsplatz in die auszuführenden Arbeiten eingewiesen wird. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Druckerhelfer/innen in Druckereien, Verlagsdruckereien, in Copyshops und in sämtlichen Betrieben, die eigene Druckereien führen, um zum Beispiel entsprechende Werbung auf Plastiktragetaschen, Schildern, Kartons aus Wellpappe anzubringen oder Textilien mit Aufdruck herstellen.
Auch bei Unternehmen, die CDs oder DVDs beschriften oder bei Porzellanherstellern und Glasherstellern, die eigene Druckabteilungen führen, werden oft Druckerhelfer/innen eingestellt. Der/die Druckerhelfer/in übernimmt dabei immer Helfertätigkeiten und arbeitet unterstützend für das Fachpersonal in der jeweiligen Druckerei oder Druckabteilung. Das Auffüllen und Zuschneiden von Papier, das Zusammenstellen .
Die Gehäter Druckerhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden