Die Gehälter in Pulheim
In Pulheim, der nordrhein-westfälischen Stadt in der Nähe von Köln, kann man sehr gut leben - und arbeiten. Einerseits bietet Pulheim ein angenehmes Kleinstadtflair, andererseits bietet die Nähe zu Köln auch viele attraktive Möglichkeiten in beruflicher oder auch freizeitorientierter Hinsicht. Weitere Ortsteile sind Dansweiler, Freimersdorf, Brauweiler, Ingendorf, Manstedten, Orr, Sinthern, Stommeln, Stommlerbusch sowie Sinnersdorf. Die Stadt Pulheim befindet sich im Rhein-Erft-Kreis und hat erst seit rund 27 Jahren die offiziellen Stadtrechte. Pulheim verfügt über sehr gute Verkehrsanbindungen (Autobahn und Bahn) zu Köln, Bergheim sowie darüber hinaus auch zu Dormagen oder Frechen und ist daher auch für Jobsuchende bzw. Arbeitnehmer von außerhalb sehr interessant.
Das Durchschnittsgehalt für Druckerhelfer in Pulheim beträgt 2.166,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.166,67 | € 2.166,67 | € 2.166,67 |
Netto | € 1.399,30 | € 1.399,30 | € 1.399,30 |
Für den Beruf als Druckerhelfer/in ist keine besondere Ausbildung vorausgesetzt, da der/die Druckerhelfer/in direkt am Arbeitsplatz in die auszuführenden Arbeiten eingewiesen wird. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Druckerhelfer/innen in Druckereien, Verlagsdruckereien, in Copyshops und in sämtlichen Betrieben, die eigene Druckereien führen, um zum Beispiel entsprechende Werbung auf Plastiktragetaschen, Schildern, Kartons aus Wellpappe anzubringen oder Textilien mit Aufdruck herstellen.
Auch bei Unternehmen, die CDs oder DVDs beschriften oder bei Porzellanherstellern und Glasherstellern, die eigene Druckabteilungen führen, werden oft Druckerhelfer/innen eingestellt. Der/die Druckerhelfer/in übernimmt dabei immer Helfertätigkeiten und arbeitet unterstützend für das Fachpersonal in der jeweiligen Druckerei oder Druckabteilung. Das Auffüllen und Zuschneiden von Papier, das Zusammenstellen .
Die Gehäter Druckerhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden