Die Gehälter in Wangen im Allgäu
Wangen im Allgäu liegt im Südosten von Baden-Württemberg. Es ist die zweitgrößte Stadt des Landkreises Ravensburg. Die Stadt ist vor allem für ihre Vielzahl von Brunnen bekannt. Der traditionelle Bauernmarkt mit seinem reichhaltigen Angebot und bunten Treiben ist auch ein Erlebnis wert. Hier wird immer noch mit Kleintieren aus der Umgebung gehandelt. Wangen ist umgeben von der Drumlinlandschaft des Westallgäuer Hügellandes. Die Stadt hat seinen historischen Stadtkern bewahrt, schöne Wohngegenden in den jüngeren Stadtteilen schließen sich an. Die Besiedelung von Wangen geht vermutlich auf die Zeit nach der Unterwerfung der Alemannen durch Chlodwig den Frankenkönig 496 zurück. Erstmals wird der Name des Klosters St. Gallen im Jahr 815 erwähnt.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. in Wangen im Allgäu beträgt 3.396,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.160,00 | € 5.633,33 | € 3.396,67 |
Netto | € 748,53 | € 3.980,30 | € 2.364,42 |
Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen sowie Diplom-Kaufleute (FH) im Bereich Verwaltungsmanagement erledigen Führungs- und Verwaltungsaufgaben in der behördlichen Verwaltung. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit werden wirtschaftliche Methoden und die Verbindung der Bereiche private Wirtschaft und Öffentlicher Dienst immer wichtiger.
Durch die umfangreiche betriebswirtschaftliche Ausbildung und ihre speziellen Kenntnisse bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten bei öffentlichen Unternehmen wie Verkehrsbetrieben, Energieversorgern oder bei Messegesellschaften und in der öffentlichen Verwaltung. Sie können auch im Non-Profit-Sektor eine Anstellung finden, wie beispielsweise in Kultur-, Sozial-, und Bildungseinrichtungen, an Hochschulen, in Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften, in Kammern oder auch bei Verbänden. Weitere Einsatzmöglichkeiten .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden