Die Gehälter in Kaarst
Kaarst befindet sich am wunderschönen, aber ebenso "flachen" Niederrhein im Rhein-Kreis Neuss inmitten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt gliedert sich in die Ortsteile Büttgen, Holzbüttgen, Vorst und Driesch. Büttgen gehört übrigens zu den ältesten Gebieten in der Region, denn schon im Jahre 793 wurde dieser Stadtteil zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Zahlreiche Gewerbegebiete mit vielfältigen kleinen, mittelständischen, aber auch großen Unternehmen machen die Stadt Kaarst für Arbeitnehmer so ungemein attraktiv. Ebenfalls von Vorteil sind in diesem Zusammenhang sicherlich auch die hervorragenden Verkehrsbedingungen. Nicht zu vergessen ist die unmittelbare Nähe zur Landeshauptstadt Düsseldorf. Auch hier findet sich eine äußerst interessante und vielversprechende Infrastruktur vor.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. in Kaarst beträgt 4.373,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.373,42 | € 4.373,42 | € 4.373,42 |
Netto | € 2.910,52 | € 2.910,52 | € 2.910,52 |
Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen sowie Diplom-Kaufleute (FH) im Bereich Verwaltungsmanagement erledigen Führungs- und Verwaltungsaufgaben in der behördlichen Verwaltung. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit werden wirtschaftliche Methoden und die Verbindung der Bereiche private Wirtschaft und Öffentlicher Dienst immer wichtiger.
Durch die umfangreiche betriebswirtschaftliche Ausbildung und ihre speziellen Kenntnisse bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten bei öffentlichen Unternehmen wie Verkehrsbetrieben, Energieversorgern oder bei Messegesellschaften und in der öffentlichen Verwaltung. Sie können auch im Non-Profit-Sektor eine Anstellung finden, wie beispielsweise in Kultur-, Sozial-, und Bildungseinrichtungen, an Hochschulen, in Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften, in Kammern oder auch bei Verbänden. Weitere Einsatzmöglichkeiten .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden