Die Gehälter in Duisburg
Die Stadt Duisburg gehört zu den Großstädten des Ruhrgebietes und hat eine sehr lange Tradition als Handelszentrum und Umschlagplatz. Wichtige Vorraussetzung für die Positionierung als logistischer Standort stellt der große Binnenhafen am Niederrhein dar, über den auch Waren nach Übersee im- und exportiert werden. In Duisburg sind viele Betriebe der Stahlindustrie beheimatet. Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau, sowie die Chemieindustrie sind stark vertreten. Die Medienlandschaft ist vornehmlich regional geprägt und setzt sich aus einigen Zeitungen und Radiosendern zusammen. Der Anschluss an das internationale Flugverkehrsnetz erfolgt über den Flughafen Düsseldorf. Duisburg ist gut an das nationale Schienen- und Autobahnnetz angebunden.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. in Duisburg beträgt 5.301,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.020,00 | € 7.583,33 | € 5.301,67 |
Netto | € 1.671,49 | € 4.873,45 | € 3.272,47 |
Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen sowie Diplom-Kaufleute (FH) im Bereich Verwaltungsmanagement erledigen Führungs- und Verwaltungsaufgaben in der behördlichen Verwaltung. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit werden wirtschaftliche Methoden und die Verbindung der Bereiche private Wirtschaft und Öffentlicher Dienst immer wichtiger.
Durch die umfangreiche betriebswirtschaftliche Ausbildung und ihre speziellen Kenntnisse bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten bei öffentlichen Unternehmen wie Verkehrsbetrieben, Energieversorgern oder bei Messegesellschaften und in der öffentlichen Verwaltung. Sie können auch im Non-Profit-Sektor eine Anstellung finden, wie beispielsweise in Kultur-, Sozial-, und Bildungseinrichtungen, an Hochschulen, in Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften, in Kammern oder auch bei Verbänden. Weitere Einsatzmöglichkeiten .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden