Die Gehälter in Georgensgmünd
Der Ort Georgensgmünd befindet sich in dem Landkreis Roth in Mittelfranken. Die bayerische Gemeinde liegt inmitten des Fränkischen Seenlandes und profitiert in erster Linie von dem Fremdenverkehr der Region. Zudem befindet sich die Großstadt Nürnberg nur wenige Kilometer entfernt. Bezugnehmend auf die Infrastruktur befindet sich Georgensgmünd an der Bundesstraße 2, sodass man in wenigen Autominuten Nürnberg erreichen kann. Georgensgmünd verfügt über zwei bedeutende Gewerbegebiete. Hierbei handelt es sich zum einen um das Gewerbegebiet Oberen Lerch und zum anderen um das Gebiet im Breitenloher Weg. In diesem haben sich neben den kleinen vor allem mittelständische Unternehmen der verschiedensten Branchen niedergelassen, die Arbeitsplätze bieten.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. in Georgensgmünd beträgt 5.066,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.233,00 | € 6.900,00 | € 5.066,50 |
Netto | € 1.951,55 | € 4.732,00 | € 3.341,78 |
Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen sowie Diplom-Kaufleute (FH) im Bereich Verwaltungsmanagement erledigen Führungs- und Verwaltungsaufgaben in der behördlichen Verwaltung. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit werden wirtschaftliche Methoden und die Verbindung der Bereiche private Wirtschaft und Öffentlicher Dienst immer wichtiger.
Durch die umfangreiche betriebswirtschaftliche Ausbildung und ihre speziellen Kenntnisse bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten bei öffentlichen Unternehmen wie Verkehrsbetrieben, Energieversorgern oder bei Messegesellschaften und in der öffentlichen Verwaltung. Sie können auch im Non-Profit-Sektor eine Anstellung finden, wie beispielsweise in Kultur-, Sozial-, und Bildungseinrichtungen, an Hochschulen, in Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften, in Kammern oder auch bei Verbänden. Weitere Einsatzmöglichkeiten .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden