Die Gehälter in Paderborn
Paderborn liegt in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt ist in vielen Bereichen führend bzw. stark ausgeprägt. Beispielsweise ist hier der IT-Sektor zu nennen, wobei in Paderborn überdurchschnittlich viele Unternehmen dieser Branche ansässig sind. Überdies hinaus ist Paderborn auch ein Zentrum der Fahrzeug- und Lebensmittelindustrie. Auch als Bildungs- und Forschungsstadt beweist sich Paderborn durch die Universität und zahlreiche Forschungsinstitute. Auch für die regionale Umgebung bildet die Stadt einen wichtigen Anziehungspunkt für Arbeitsplätze, aber auch als Einkaufsstadt. Eine Fernsehstation, Radiosender und Mehrere Zeitungen beeinflussen das Mediengeschehen. Über den Flughafen können in- und ausländische Ziele angeflogen werden. Auch ein Bahnhof und ein städtisches Busliniennetz sind vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. in Paderborn beträgt 4.769,28 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.769,28 | € 4.769,28 | € 4.769,28 |
Netto | € 3.159,88 | € 3.159,88 | € 3.159,88 |
Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen sowie Diplom-Kaufleute (FH) im Bereich Verwaltungsmanagement erledigen Führungs- und Verwaltungsaufgaben in der behördlichen Verwaltung. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit werden wirtschaftliche Methoden und die Verbindung der Bereiche private Wirtschaft und Öffentlicher Dienst immer wichtiger.
Durch die umfangreiche betriebswirtschaftliche Ausbildung und ihre speziellen Kenntnisse bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten bei öffentlichen Unternehmen wie Verkehrsbetrieben, Energieversorgern oder bei Messegesellschaften und in der öffentlichen Verwaltung. Sie können auch im Non-Profit-Sektor eine Anstellung finden, wie beispielsweise in Kultur-, Sozial-, und Bildungseinrichtungen, an Hochschulen, in Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften, in Kammern oder auch bei Verbänden. Weitere Einsatzmöglichkeiten .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden