Die Gehälter in Füssen
Die Stadt Füssen befindet sich in dem Landkreis Ostallgäu im Süden des Bundeslandes Bayern. Füssen liegt direkt an der romantischen Straße, sodass es sich sowohl bei dem Tourismus als auch bei dem Fremdenverkehr um eine der wohl wichtigsten Wirtschaftszweige handelt. Nicht zuletzt kann man sich deswegen sicher sein, dass es sich hierbei auch in den kommenden Jahren um das Zentrum der regionalen Wirtschaft handeln wird. Neben den Unternehmen des Tourismus haben sich in erster Linie kleine und regionale Betriebe des Handwerks und des Handels in Füssen niedergelassen. Jedoch beschäftigen diese in der Regel nicht mehr als zwei bis drei Mitarbeiter. Nicht zuletzt deswegen ist auch die Zahl der Pendler in die umliegenden Orte nicht gerade gering.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. in Füssen beträgt 5.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.000,00 | € 5.000,00 | € 5.000,00 |
Netto | € 2.863,45 | € 2.863,45 | € 2.863,45 |
Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen sowie Diplom-Kaufleute (FH) im Bereich Verwaltungsmanagement erledigen Führungs- und Verwaltungsaufgaben in der behördlichen Verwaltung. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit werden wirtschaftliche Methoden und die Verbindung der Bereiche private Wirtschaft und Öffentlicher Dienst immer wichtiger.
Durch die umfangreiche betriebswirtschaftliche Ausbildung und ihre speziellen Kenntnisse bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten bei öffentlichen Unternehmen wie Verkehrsbetrieben, Energieversorgern oder bei Messegesellschaften und in der öffentlichen Verwaltung. Sie können auch im Non-Profit-Sektor eine Anstellung finden, wie beispielsweise in Kultur-, Sozial-, und Bildungseinrichtungen, an Hochschulen, in Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften, in Kammern oder auch bei Verbänden. Weitere Einsatzmöglichkeiten .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden