Die Gehälter in Ahrensburg
Ahrensburg ist eine Stadt in Schleswig-Holstein, die in der Nähe der Vogelfluglinie A1 liegt. Neben der B75, die durch das Stadtgebiet führt, sind auch mehrere Haltestellen für Bahn und Bus Grund für die ausgezeichnete Verkehrsanbindung der Stadt. Das ganze Verkehrsnetz samt S- und U-Bahn gehören zum Hamburger Verkehrsverbund. Ein großer Zeitungsverlag, eine Gewürzfabrik und andere große Betriebe bieten Ausbildungs- und Arbeitsplätze aller Art, neben Beschäftigungsmöglichkeiten in den Einkaufshäusern, im Handwerk und der Gastronomie. Für Bildung von der Grundschule bis ins Erwachsenenalter ist bestens gesorgt, durch die zahlreich in Ahrensburg vorhandenen Bildungsanstalten, von der Gesamtschule über die Berufsschule bis hin zur Volkshochschule.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. in Ahrensburg beträgt 2.824,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.824,00 | € 2.824,00 | € 2.824,00 |
Netto | € 1.475,08 | € 1.475,08 | € 1.475,08 |
Diplom-Betriebswirte und -Betriebswirtinnen sowie Diplom-Kaufleute (FH) im Bereich Verwaltungsmanagement erledigen Führungs- und Verwaltungsaufgaben in der behördlichen Verwaltung. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit werden wirtschaftliche Methoden und die Verbindung der Bereiche private Wirtschaft und Öffentlicher Dienst immer wichtiger.
Durch die umfangreiche betriebswirtschaftliche Ausbildung und ihre speziellen Kenntnisse bieten sich viele Einsatzmöglichkeiten bei öffentlichen Unternehmen wie Verkehrsbetrieben, Energieversorgern oder bei Messegesellschaften und in der öffentlichen Verwaltung. Sie können auch im Non-Profit-Sektor eine Anstellung finden, wie beispielsweise in Kultur-, Sozial-, und Bildungseinrichtungen, an Hochschulen, in Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften, in Kammern oder auch bei Verbänden. Weitere Einsatzmöglichkeiten .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt/in / Dipl.-Kaufmann (FH) Verwaltungsm. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden