Die Gehälter in Passau
Die Stadt Passau liegt im Bundesland Bayern. Diese Stadt gehört zu dem Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern. Passau ist eine kreisfreie Stadt. Unterteilt wird Passau in acht Stadtteile. Passau wird auch als "Universitätsstadt" bezeichnet, was darauf schließen lässt, dass es hier eine Universität gibt. Diese ist weltweit sehr anerkannt. Weiterhin gibt es in Passau zahlreiche allgemeinbildende Schulen sowie Gymnasien. Die Infrastruktur der Stadt ist sehr gut. Ob mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln - man gelangt schnell nahezu überall hin. In Passau befinden sich sehr viele Unternehmen. In der Regel handelt es sich allerdings um kleine und mittelständische Unternehmen. Ein paar wenige große Unternehmen sind allerdings auch vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Bereichsleiter in Passau beträgt 3.462,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.700,00 | € 4.225,00 | € 3.462,50 |
Netto | € 1.870,22 | € 2.410,31 | € 2.140,27 |
Der Bereichsleiter und die Bereichsleiterin sind in führenden Positionen angestellt. Sie haben in den meisten Fällen ein abschlossenes Studium und bereits Erfahrung in ihrem Aufgabenbereich gesammelt.
Bereichsleiter werden in Ämtern, Behörden aber auch in Banken, Versicherungen und Industrie und Wirtschsaft gebraucht. Sie legen in Absprache mit der Unternhmensleitung die Richtung der Unternehmensführung fest und arbeiten Strategien aus, wie die gesteckten Zieke erreicht werden können. Sie leiten die ihnen unterstellten Bereiche mit Hilfe von Sachgebietsleitern und Mitarbeitern. Bereichsleiter und Bereichsleiterinnen führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen, unterstützen Projektleiter und Projektleiterinnen und berichten der Geschäftsführung. Kenntnisse im Bereich Personalführung und Mitarbeitermotivation sind dabei genauso unerlässlich wie Teamfähigkeit, übergreifendes, strukturiertes .
Die Gehäter Bereichsleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden