Die Gehälter in Düsseldorf
Düsseldorf liegt im Zentrum des Rhein - Ruhrgebietes und ist in vielen Bereichen ein führender Standort in Deutschland. Die Modebranche hat hier ihren Hauptsitz in Deutschland. Auch viele Unternehmen, die in der Werbung tätig sind, sind hier ansässig. Auf dem Messegelände Düsseldorf werden alljährlich internationale Messen veranstaltet. Als Finanzzentrum und Börseplatz haben auch viele Finanzdienstleistungsunternehmen hier ihren Sitz. Auch Unternehmen der Fahrzeug-, Maschinen- und Telekommunikationsindustrie sind in der Stadt tätig, sowie einige Medienunternehmen. Der Flughafen der Stadt gehört zu den Größten in Deutschland, doch auch über den Hafen am Rhein werden Personen und Güter transportiert. Auch an das Bahn- und Autobahnnetz ist Düsseldorf gut angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Bereichsleiter in Düsseldorf beträgt 5.101,85 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.500,00 | € 7.703,70 | € 5.101,85 |
Netto | € 1.586,53 | € 4.576,21 | € 3.081,37 |
Der Bereichsleiter und die Bereichsleiterin sind in führenden Positionen angestellt. Sie haben in den meisten Fällen ein abschlossenes Studium und bereits Erfahrung in ihrem Aufgabenbereich gesammelt.
Bereichsleiter werden in Ämtern, Behörden aber auch in Banken, Versicherungen und Industrie und Wirtschsaft gebraucht. Sie legen in Absprache mit der Unternhmensleitung die Richtung der Unternehmensführung fest und arbeiten Strategien aus, wie die gesteckten Zieke erreicht werden können. Sie leiten die ihnen unterstellten Bereiche mit Hilfe von Sachgebietsleitern und Mitarbeitern. Bereichsleiter und Bereichsleiterinnen führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen, unterstützen Projektleiter und Projektleiterinnen und berichten der Geschäftsführung. Kenntnisse im Bereich Personalführung und Mitarbeitermotivation sind dabei genauso unerlässlich wie Teamfähigkeit, übergreifendes, strukturiertes .
Die Gehäter Bereichsleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden