Die Gehälter in Bielefeld
Die Großstadt Bielefeld ist ein wichtiges Zentrum der deutschen Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Zahlreiche namhafte Hersteller der Lebensmittelindustrie produzieren hier. Auch einige Maschinenbauunternehmen, sowie Unternehmen der Pharmaindustrie und Handelsbetriebe sind hier ansässig. In der sehenswerten Altstadt finden sich zahlreiche Veranstaltungsorte, wo Theater- und Musikdarbietungen aufgeführt werden. Auch sonst ist das Kultur- und Kunstangebot der Stadt reichhaltig. Bielefeld ist mit mehreren Hochschulen auch ein wichtiges Bildungszentrum. Der Bahnhof und der Anschluss an das Autobahnnetz sind wichtige Bestandteile der Verbindungen zum Nah- und Fernverkehr. Der öffentliche Verkehr innerhalb der Stadt Bielefeld stützt sich auf den Pkw Verkehr, sowie auf die Stadtbahn und das Busliniennetz.
Das Durchschnittsgehalt für Bereichsleiter in Bielefeld beträgt 5.229,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.708,33 | € 7.750,00 | € 5.229,17 |
Netto | € 1.664,03 | € 4.935,10 | € 3.299,57 |
Der Bereichsleiter und die Bereichsleiterin sind in führenden Positionen angestellt. Sie haben in den meisten Fällen ein abschlossenes Studium und bereits Erfahrung in ihrem Aufgabenbereich gesammelt.
Bereichsleiter werden in Ämtern, Behörden aber auch in Banken, Versicherungen und Industrie und Wirtschsaft gebraucht. Sie legen in Absprache mit der Unternhmensleitung die Richtung der Unternehmensführung fest und arbeiten Strategien aus, wie die gesteckten Zieke erreicht werden können. Sie leiten die ihnen unterstellten Bereiche mit Hilfe von Sachgebietsleitern und Mitarbeitern. Bereichsleiter und Bereichsleiterinnen führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen, unterstützen Projektleiter und Projektleiterinnen und berichten der Geschäftsführung. Kenntnisse im Bereich Personalführung und Mitarbeitermotivation sind dabei genauso unerlässlich wie Teamfähigkeit, übergreifendes, strukturiertes .
Die Gehäter Bereichsleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden