Die Gehälter in Dachau
Die große Kreisstadt Dachau ist durch die Bundesstraßen B304 und B471 mit München und Fürstenfeldbruck, und somit auch mit dem München umgebenden Autobahnnetz verbunden, was ein Pendeln in jede Richtung erleichtert. Regionale Zugverbindungen, die MVV-verwaltete S2 und mehrere Buslinien machen ein Vorankommen einfach. Ein großer LKW-Hersteller hat hier sein Ersatzteillager, im Industriegebiet Dachau finden sich einige Großmärkte und andere produzierende und Handel treibende Betriebe, in denen man Lehrstellen oder einen Arbeitsplatz finden kann. Neben einer Wirtschaftsschule und einer griechischen Schule, einem großzügigem VHS-Angebot und einer Montessori-Schule sind in Dachau ausgezeichnete Schulen jeder Bildungsrichtung angesiedelt, darunter auch Hauptschulen mit dem M-Zug.
Das Durchschnittsgehalt für Bereichsleiter in Dachau beträgt 2.050,91 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.920,00 | € 2.181,82 | € 2.050,91 |
Netto | € 1.216,82 | € 1.449,57 | € 1.333,20 |
Der Bereichsleiter und die Bereichsleiterin sind in führenden Positionen angestellt. Sie haben in den meisten Fällen ein abschlossenes Studium und bereits Erfahrung in ihrem Aufgabenbereich gesammelt.
Bereichsleiter werden in Ämtern, Behörden aber auch in Banken, Versicherungen und Industrie und Wirtschsaft gebraucht. Sie legen in Absprache mit der Unternhmensleitung die Richtung der Unternehmensführung fest und arbeiten Strategien aus, wie die gesteckten Zieke erreicht werden können. Sie leiten die ihnen unterstellten Bereiche mit Hilfe von Sachgebietsleitern und Mitarbeitern. Bereichsleiter und Bereichsleiterinnen führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen, unterstützen Projektleiter und Projektleiterinnen und berichten der Geschäftsführung. Kenntnisse im Bereich Personalführung und Mitarbeitermotivation sind dabei genauso unerlässlich wie Teamfähigkeit, übergreifendes, strukturiertes .
Die Gehäter Bereichsleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden