Die Gehälter in Hannover
Die Großstadt Hannover befindet sich im Bundesland Niedersachsen und ist ein wichtiger Standort für zahlreiche Unternehmen und Konzerne, die international tätig sind. Die Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie ist in der Stadt stark vertreten. Aber auch der Finanzsektor ist breit gestreut. Auch viele Dienstleistungsunternehmen und einige Betriebe der Telekommunikation finden sich in der Stadt. Ein wichtiges Zugpferd der Wirtschaft stellt die Bedeutung der Stadt als internationales Messezentrum dar. Doch auch zahlreiche Kongresse und Konferenzen werden in der Stadt veranstaltet. Mehrere Fernseh- und Radiosender sowie Zeitungen prägen die Medienlandschaft der Stadt. Über Flughafen, Bahnhof und Autobahn ist die Stadt sehr gut an das Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Bereichsleiter in Hannover beträgt 3.900,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.733,33 | € 6.066,67 | € 3.900,00 |
Netto | € 1.193,11 | € 3.039,29 | € 2.116,20 |
Der Bereichsleiter und die Bereichsleiterin sind in führenden Positionen angestellt. Sie haben in den meisten Fällen ein abschlossenes Studium und bereits Erfahrung in ihrem Aufgabenbereich gesammelt.
Bereichsleiter werden in Ämtern, Behörden aber auch in Banken, Versicherungen und Industrie und Wirtschsaft gebraucht. Sie legen in Absprache mit der Unternhmensleitung die Richtung der Unternehmensführung fest und arbeiten Strategien aus, wie die gesteckten Zieke erreicht werden können. Sie leiten die ihnen unterstellten Bereiche mit Hilfe von Sachgebietsleitern und Mitarbeitern. Bereichsleiter und Bereichsleiterinnen führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen, unterstützen Projektleiter und Projektleiterinnen und berichten der Geschäftsführung. Kenntnisse im Bereich Personalführung und Mitarbeitermotivation sind dabei genauso unerlässlich wie Teamfähigkeit, übergreifendes, strukturiertes .
Die Gehäter Bereichsleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden