Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Bereichsleiter in Stuttgart beträgt 5.702,57 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.200,00 | € 8.205,13 | € 5.702,57 |
Netto | € 1.931,50 | € 4.744,62 | € 3.338,06 |
Der Bereichsleiter und die Bereichsleiterin sind in führenden Positionen angestellt. Sie haben in den meisten Fällen ein abschlossenes Studium und bereits Erfahrung in ihrem Aufgabenbereich gesammelt.
Bereichsleiter werden in Ämtern, Behörden aber auch in Banken, Versicherungen und Industrie und Wirtschsaft gebraucht. Sie legen in Absprache mit der Unternhmensleitung die Richtung der Unternehmensführung fest und arbeiten Strategien aus, wie die gesteckten Zieke erreicht werden können. Sie leiten die ihnen unterstellten Bereiche mit Hilfe von Sachgebietsleitern und Mitarbeitern. Bereichsleiter und Bereichsleiterinnen führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen, unterstützen Projektleiter und Projektleiterinnen und berichten der Geschäftsführung. Kenntnisse im Bereich Personalführung und Mitarbeitermotivation sind dabei genauso unerlässlich wie Teamfähigkeit, übergreifendes, strukturiertes .
Die Gehäter Bereichsleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden