Die Gehälter in Wolnzach
Der Markt Wolnzach liegt im Bundesland Bayern, im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die oberbayerische Stadt findet sich im Gebiet der Hallertau, dem größten zusammenhängenden Hopfenanbaugebiet der Welt. Der Hopfen ist auch die größte Verdienstmöglichkeit im Gemeindegebiet; Forschung, Anbau und Verarbeitung bieten vor Ort Arbeit und Ausbildungsmöglichkeiten. Für einige Einwohner ist das Pendeln nach Ingolstadt zu einem großen Automobilkonzern eine Beschäftigungsmöglichkeit. In Wolnzach finden sich alle Schulen, die ein dreigliedriges Bildungssystem erfordert; zwei Gymnasien mit unterschiedlichen Richtungen sind hier angesiedelt. Wolnzach liegt sehr verkehrsgünstig, durch die Schnittstelle der beiden Bundesautobahnen A9 und A93. Schnell ist man per Zug oder Auto in München, Freising Ingolstadt und Nürnberg.
Das Durchschnittsgehalt für Bereichsleiter in Wolnzach beträgt 3.200,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.434,00 | € 3.966,67 | € 3.200,34 |
Netto | € 1.537,79 | € 2.379,66 | € 1.958,73 |
Der Bereichsleiter und die Bereichsleiterin sind in führenden Positionen angestellt. Sie haben in den meisten Fällen ein abschlossenes Studium und bereits Erfahrung in ihrem Aufgabenbereich gesammelt.
Bereichsleiter werden in Ämtern, Behörden aber auch in Banken, Versicherungen und Industrie und Wirtschsaft gebraucht. Sie legen in Absprache mit der Unternhmensleitung die Richtung der Unternehmensführung fest und arbeiten Strategien aus, wie die gesteckten Zieke erreicht werden können. Sie leiten die ihnen unterstellten Bereiche mit Hilfe von Sachgebietsleitern und Mitarbeitern. Bereichsleiter und Bereichsleiterinnen führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen, unterstützen Projektleiter und Projektleiterinnen und berichten der Geschäftsführung. Kenntnisse im Bereich Personalführung und Mitarbeitermotivation sind dabei genauso unerlässlich wie Teamfähigkeit, übergreifendes, strukturiertes .
Die Gehäter Bereichsleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden