Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zum/r Industriemeister/in - Metall können sowohl in Vollzeit, in Teilzeit oder per Fernunterricht absolviert werden. Für die Weiterbildung in Vollzeit müssen 7 bis 12 Monate einkalkuliert werden, für die Weiterbildung in Teilzeit bis zu 3,5 Jahre. Für die Lehrgänge in Form von Fernunterricht muss mit einer Dauer von 30 Monaten gerechnet werden. Der/die Industriemeister/in - Metall ist vor allem in den Industriebetrieben im Metallbereich tätig. Der/die übernimmt verantwortungsvolle oder leitende Funktionen im Maschinen- und Anlagenbau, bei Kraftfahrzeugherstellern und Zweiradherstellern, im Werkzeugbau, im Behälter- und Kesselbau und auch in Gießereien. Zu dieser bereits sehr umfangreichen Palette an Beschäftigungsmöglichkeiten .
Wie viel Industriemeister - Metall, Ergebnis Industriemeister - Metall?
kommen noch Industrieunternehmen im Bereich Elektro oder im Bereich Feinmechanik oder Optik als Arbeitgeber in Frage. Der/die Industriemeister/in - Metall ist meist für die Leitung einzelner Abteilungen wie einzelne Produktionsabteilungen oder der Arbeitsvorbereitung innerhalb des Unternehmens verantwortlich.
Die Gehäter Industriemeister - Metall basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Außerdem sind Industriemeister/innen - Metall auch in der Lage, die gesamte Produktion zu organisieren und zu leiten. Sie überwachen den kompletten Arbeitsbereich in den jeweiligen Abteilungen, ermitteln die Betriebsmittel und den Betriebsbedarf, teilen die Arbeitspläne der Mitarbeiter ein und legen Vorgabezeiten für die Termin- und Kapazitätsplanung fest. Die Erstellung und Auswertung der Betriebsabrechnung und die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Budgets für die Abteilung liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich des/r Industriemeisters/in - Metall. Verantwortungsvolles und selbständiges Arbeiten, organisatorisches Denken und die Fähigkeit, Mitarbeiter zu führen und zu motivieren sollte für den Beruf als Industriemeister/in - Metall mitgebracht werden. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden