Die Gehälter in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach liegt in Nordrhein Westfalen im Osten von Köln. Die Stadt besitzt einige Sehenswürdigkeiten, wie Schlösser, Kirchen oder das Rathaus von Bensberg mit der Burganlage. Die Wirtschaft der Stadt ist stark von der Lebensmittelindustrie geprägt. Aber auch das Verlagswesen ist vertreten. In der Medienlandschaft sind ein Radiosender und mehrere regionale Zeitschriften vertreten. Auch einige zentrale Verwaltungsorgane befinden sich in der Stadt. Die Stadt Bergisch Gladbach ist an das Autobahnnetz angeschlossen. Bergisch Gladbach besitzt auch einen Bahnhof, mit dem der Fernverkehr wahrgenommen werden kann. In der Stadt sind Busse und die Stadtbahn unterwegs. Der nächste Flughafen befindet sich in Köln.
Das Durchschnittsgehalt für Ver- und Entsorger - Abwasser in Bergisch Gladbach beträgt 2.383,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.383,33 | € 2.383,33 | € 2.383,33 |
Netto | € 1.813,60 | € 1.813,60 | € 1.813,60 |
Die Ausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in Abwasser dauert drei Jahre und wird, neben der betrieblichen Ausbildung, in der Berufsschule durch theoretisches Fachwissen ergänzt. Man muss mindestens die Hauptschule besucht haben, um als Ver- und Entsorger/in Abwasser arbeiten, beziehungsweise die Ausbildung beginnen zu können.
Die gesamte Lehrzeit stellt hohe Anforderungen an die Lehrlinge: technische Anforderungen und naturwissenschaftliche Kenntnisse werden intensiviert, das Erkennen von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen wird trainiert. Praktische Ausbildung erhält man in Wasserwerken, oder städtischen Kläranlagen. In der Ausbildung werden Grundkenntnisse der Wasserversorgung erlernt - wie zum Beispiel der Wasserhaushalt einer Gemeinde oder eines Stadtteils zu berechnen, zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten ist. Außerdem werden alle Prozesse der Wasserentsorgung behandelt. Wie das Abwasser .
Die Gehäter Ver- und Entsorger - Abwasser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden