Die Gehälter in Worms
Die Stadt Worms liegt in Rheinland-Pfalz und ist eine so genannte kreisfreie Stadt. Kulturelles Highlight dieser Stadt ist sicherlich der Dom, der jedem ein Begriff sein dürfte. Auch wird die Stadt häufig als Lutherstadt bezeichnet. Weiterhin befindet sich hier das Nibelungenmuseum, welches ebenfalls bekannt ist, und zwar auf der ganzen Welt. Worms besteht aus insgesamt 13 Stadtteilen. In Worms gibt es zahlreiche Schulen. Neben den allgemeinbildenden Schulen befindet sich hier auch die Fachhochschule Worms. In dieser Stadt gibt es über 2.000 Betriebe, die den Menschen einen Arbeitsplatz bieten. Auch Ausbildungsplätze werden hier sehr zahlreich zur Verfügung gestellt. Vor allem der Weinbau hat die Stadt sehr bekannt gemacht, und zwar auch im Ausland.
Das Durchschnittsgehalt für Ver- und Entsorger - Abwasser in Worms beträgt 3.100,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.100,00 | € 3.100,00 | € 3.100,00 |
Netto | € 1.953,76 | € 2.194,07 | € 2.073,92 |
Die Ausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in Abwasser dauert drei Jahre und wird, neben der betrieblichen Ausbildung, in der Berufsschule durch theoretisches Fachwissen ergänzt. Man muss mindestens die Hauptschule besucht haben, um als Ver- und Entsorger/in Abwasser arbeiten, beziehungsweise die Ausbildung beginnen zu können.
Die gesamte Lehrzeit stellt hohe Anforderungen an die Lehrlinge: technische Anforderungen und naturwissenschaftliche Kenntnisse werden intensiviert, das Erkennen von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen wird trainiert. Praktische Ausbildung erhält man in Wasserwerken, oder städtischen Kläranlagen. In der Ausbildung werden Grundkenntnisse der Wasserversorgung erlernt - wie zum Beispiel der Wasserhaushalt einer Gemeinde oder eines Stadtteils zu berechnen, zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten ist. Außerdem werden alle Prozesse der Wasserentsorgung behandelt. Wie das Abwasser .
Die Gehäter Ver- und Entsorger - Abwasser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden