Die Gehälter in Geesthacht
Geesthacht liegt im Bundesland Schleswig-Holstein im Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Stadt liegt südöstlich von Hamburg direkt am Ufer der Elbe. Nach Hamburg sind es etwa nur 30 km Entfernung. Geesthacht ist der bedeutendste Energie- und Nuklearstandort in Norddeutschland und gilt dadurch als sehr wohlhabende Stadt. Geesthacht verfügt über einen Binnenhafen für die Elbschifffahrt. Hier ist die Elbstaustufe besonders sehenswert. Ebenso lohnt sich ein Besuch beim alten Wasserturm der Dynamitfabrik von Alfred Nobel. Geestacht verfügt über seine unmittelbare Nähe zu Hamburg über eine Vielzahl von Arbeitsmöglichkeiten. Die verkehrstechnische Anbindung ist sowohl mit dem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut und eröffnet viele Möglichkeiten der Arbeits- und Freizeitgestaltung.
Das Durchschnittsgehalt für Ver- und Entsorger - Abwasser in Geesthacht beträgt 2.427,69 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.983,59 | € 2.871,79 | € 2.427,69 |
Netto | € 1.283,09 | € 1.732,76 | € 1.507,93 |
Die Ausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in Abwasser dauert drei Jahre und wird, neben der betrieblichen Ausbildung, in der Berufsschule durch theoretisches Fachwissen ergänzt. Man muss mindestens die Hauptschule besucht haben, um als Ver- und Entsorger/in Abwasser arbeiten, beziehungsweise die Ausbildung beginnen zu können.
Die gesamte Lehrzeit stellt hohe Anforderungen an die Lehrlinge: technische Anforderungen und naturwissenschaftliche Kenntnisse werden intensiviert, das Erkennen von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen wird trainiert. Praktische Ausbildung erhält man in Wasserwerken, oder städtischen Kläranlagen. In der Ausbildung werden Grundkenntnisse der Wasserversorgung erlernt - wie zum Beispiel der Wasserhaushalt einer Gemeinde oder eines Stadtteils zu berechnen, zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten ist. Außerdem werden alle Prozesse der Wasserentsorgung behandelt. Wie das Abwasser .
Die Gehäter Ver- und Entsorger - Abwasser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden