Die Gehälter in Deggendorf
Die Stadt Deggendorf liegt im Freistaat Bayern. Sie bildet einen eigenen Landkreis und liegt im Regierungsbezirk Niederbayern. Deggendorf ist in 7 verschiedene Stadtteile untergliedert. Hierzu gehören Fischerdorf, Eichberg, Greising, Seebach, Mietraching, Schaching und Natternberg. Die Wirtschaft der Stadt ist sehr vielseitig. Unternehmen des Leichtmetallbaus, der Eisenverarbeitung, der Textilindustrie, der Gummiverarbeitung, des Reaktorbaus, der Holzverarbeitung, des Hoch- und Tiefbaus und der Kunststoffverarbeitung haben hier ihren Sitz und bieten den in der Region lebenden Menschen zahlreiche Arbeitsplätze. Vor allem Busse fahren in Deggendorf verschiedene Haltestellen an. Mit dem PKW erreicht man ebenfalls sehr viele Ziele in kurzer Zeit. Das Stadtmuseum ist sehr interessant.
Das Durchschnittsgehalt für Ver- und Entsorger - Abwasser in Deggendorf beträgt 1.906,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.906,67 | € 1.906,67 | € 1.906,67 |
Netto | € 1.304,54 | € 1.304,54 | € 1.304,54 |
Die Ausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in Abwasser dauert drei Jahre und wird, neben der betrieblichen Ausbildung, in der Berufsschule durch theoretisches Fachwissen ergänzt. Man muss mindestens die Hauptschule besucht haben, um als Ver- und Entsorger/in Abwasser arbeiten, beziehungsweise die Ausbildung beginnen zu können.
Die gesamte Lehrzeit stellt hohe Anforderungen an die Lehrlinge: technische Anforderungen und naturwissenschaftliche Kenntnisse werden intensiviert, das Erkennen von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen wird trainiert. Praktische Ausbildung erhält man in Wasserwerken, oder städtischen Kläranlagen. In der Ausbildung werden Grundkenntnisse der Wasserversorgung erlernt - wie zum Beispiel der Wasserhaushalt einer Gemeinde oder eines Stadtteils zu berechnen, zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten ist. Außerdem werden alle Prozesse der Wasserentsorgung behandelt. Wie das Abwasser .
Die Gehäter Ver- und Entsorger - Abwasser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden