Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Ver- und Entsorger - Abwasser in Berlin beträgt 3.033,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.733,33 | € 4.333,33 | € 3.033,33 |
Netto | € 1.187,34 | € 2.451,43 | € 1.819,39 |
Die Ausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in Abwasser dauert drei Jahre und wird, neben der betrieblichen Ausbildung, in der Berufsschule durch theoretisches Fachwissen ergänzt. Man muss mindestens die Hauptschule besucht haben, um als Ver- und Entsorger/in Abwasser arbeiten, beziehungsweise die Ausbildung beginnen zu können.
Die gesamte Lehrzeit stellt hohe Anforderungen an die Lehrlinge: technische Anforderungen und naturwissenschaftliche Kenntnisse werden intensiviert, das Erkennen von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen wird trainiert. Praktische Ausbildung erhält man in Wasserwerken, oder städtischen Kläranlagen. In der Ausbildung werden Grundkenntnisse der Wasserversorgung erlernt - wie zum Beispiel der Wasserhaushalt einer Gemeinde oder eines Stadtteils zu berechnen, zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten ist. Außerdem werden alle Prozesse der Wasserentsorgung behandelt. Wie das Abwasser .
Die Gehäter Ver- und Entsorger - Abwasser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden