Die Gehälter in Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen liegt im Ruhrgebiet und war lange Zeit vom Bergbau geprägt. Heute liegt der Schwerpunkt der Industrie auf dem Energiesektor. Vor allem Unternehmen der Solarenergie sind in Gelsenkirchen tätig, was sich auch durch rege Forschungstätigkeit auszeichnet. Ansonsten befinden sich einige Betriebe der Fahrzeug- und Mineralölindustrie in der Stadt. Doch auch der Dienstleistungssektor wird immer bedeutender. Gelsenkirchen gilt auch als großes Einkaufszentrum der Region. Mehrere Galerien, Theater und Museen prägen das kulturelle Leben der Stadt. Gelsenkirchen ist gut an das Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen und verfügt über ein gut ausgebautes Straßenbahn- und Busliniennetz, das die wichtigen Punkte der Stadt miteinander verbindet.
Das Durchschnittsgehalt für Ver- und Entsorger - Abwasser in Gelsenkirchen beträgt 7.925,44 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.394,74 | € 13.456,14 | € 7.925,44 |
Netto | € 1.552,18 | € 6.301,16 | € 3.926,67 |
Die Ausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in Abwasser dauert drei Jahre und wird, neben der betrieblichen Ausbildung, in der Berufsschule durch theoretisches Fachwissen ergänzt. Man muss mindestens die Hauptschule besucht haben, um als Ver- und Entsorger/in Abwasser arbeiten, beziehungsweise die Ausbildung beginnen zu können.
Die gesamte Lehrzeit stellt hohe Anforderungen an die Lehrlinge: technische Anforderungen und naturwissenschaftliche Kenntnisse werden intensiviert, das Erkennen von naturwissenschaftlichen Zusammenhängen wird trainiert. Praktische Ausbildung erhält man in Wasserwerken, oder städtischen Kläranlagen. In der Ausbildung werden Grundkenntnisse der Wasserversorgung erlernt - wie zum Beispiel der Wasserhaushalt einer Gemeinde oder eines Stadtteils zu berechnen, zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten ist. Außerdem werden alle Prozesse der Wasserentsorgung behandelt. Wie das Abwasser .
Die Gehäter Ver- und Entsorger - Abwasser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden