Die Gehälter in Darmstadt
Die hessische Stadt Darmstadt liegt im Rhein-Main Gebiet und ist ein führender Wissenschaftsstandort. Vor allem die Hochschulen und die technische Universität tragen hierzu bei. Aber auch viele in Darmstadt ansässige Unternehmen betreiben unterschiedliche Forschungseinrichtungen. Darmstadt ist aber auch ein Zentrum des Telekommunikationssektors. Auch der IT-Sektor ist mit zahlreichen Unternehmen vertreten. Auffallend ist auch, dass viele Verlage in Darmstadt beheimatet sind. Auch Zeitungen prägen die Medienlandschaft. Darmstadt hat einen Hauptbahnhof mit vielen Verbindungen in die Region. Für den Flugverkehr wird der Flughafen in Frankfurt genutzt. Innerhalb des Stadtgebietes verkehren mehrere Straßenbahn- und Buslinien. Auch die Fahrradwege der Stadt sind ausreichend gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche in Darmstadt beträgt 2.679,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.418,00 | € 3.940,00 | € 2.679,00 |
Netto | € 1.010,88 | € 2.536,70 | € 1.773,79 |
Ein/eine Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche übt eine wichtige Funktion innerhalb der kirchlichen Verwaltungsebene aus, ohne die dieser Bereich nicht ausreichend funktionieren würde.
Auch Kirchenverwaltungen sind heute selbstverständlich auf Spezialisten angewiesen, die sich im Bürobereich auskennen und für die Erledigung der zahlreichen administrativen Aufgaben sorgen. Der/die Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche agiert somit im Hintergrund der evangelischen Kirche, kann aber auch fallweise z. B. auch zur Wahrnehmung von Öffentlichkeitsarbeiten herangezogen werden. Der/die Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche kümmert sich somit hauptsächlich um Büroarbeiten wie die Erfassung, laufende Führung und .
Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden