Die Gehälter in Tuttlingen
Die Kreisstadt Tuttlingen liegt im Süden Baden-Württembergs, etwa 30 Kilometer entfernt von Villingen-Schwenningen. Ob regional, überregional oder mit dem ICE - die Anbindung der Stadt an den Schienenverkehr ist ausgezeichnet. Busse für den Stadtbereich oder Überlandfahrten stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung. Für Auto- und LKW-Verkehr stehen die Bundesstraßen B14 und B311 zur Verfügung; die Autobahn A81 ist nicht weit entfernt. Der Wirtschaftsstandort Tuttlingen, des "Weltzentrums der Medizintechnik" bietet viele Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten - vom kleinen Betrieb bis zum internationalen Großkonzern. So wie sich die Stadt in wirtschaftlicher Hinsicht immer weiter entwickelt, wird auch das ohnehin gute Schul- und Bildungswesen in der Stadt stetig erweitert.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche in Tuttlingen beträgt 3.076,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.076,67 | € 3.076,67 | € 3.076,67 |
Netto | € 2.027,97 | € 2.067,97 | € 2.047,97 |
Ein/eine Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche übt eine wichtige Funktion innerhalb der kirchlichen Verwaltungsebene aus, ohne die dieser Bereich nicht ausreichend funktionieren würde.
Auch Kirchenverwaltungen sind heute selbstverständlich auf Spezialisten angewiesen, die sich im Bürobereich auskennen und für die Erledigung der zahlreichen administrativen Aufgaben sorgen. Der/die Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche agiert somit im Hintergrund der evangelischen Kirche, kann aber auch fallweise z. B. auch zur Wahrnehmung von Öffentlichkeitsarbeiten herangezogen werden. Der/die Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche kümmert sich somit hauptsächlich um Büroarbeiten wie die Erfassung, laufende Führung und .
Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden