Die Gehälter in Dülmen
Nicht weit von der Kreisstadt Coesfeld im Münsterland entfernt, befindet sich Dülmen, eine überaus attraktive Stadt mit ihren zahlreichen Einwohnern. Diese verteilen sich auf Dülmens Stadtteile, wie Buldern, Hiddingsel, Kirchspiel, Merfeld, Rorup und Hausdülmen. Die Stadt Dülmen engagiert sich im Hinblick auf die Sport- und Freizeitangebote in hohem Maße für ihre Bürger und bietet beispielsweise in jedem Jahr aufs Neue den über die Grenzen von Dülmen bekannten "Dülmener Winter", welcher gar mehrere Wochen in jedem Jahr die Besucher in die Stadt lockt; ebenso wie der Dülmener Sommer mit dem schon als legendär geltenden Wildpferdefang sowie die verschiedenen Stadtmärkte und die Kirmesveranstaltungen. In wirtschaftlicher Hinsicht sind vor allem die Regionen Coesfeld und Münster interessant.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche in Dülmen beträgt 1.658,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 2.016,00 | € 1.658,00 |
Netto | € 920,46 | € 1.355,86 | € 1.138,16 |
Ein/eine Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche übt eine wichtige Funktion innerhalb der kirchlichen Verwaltungsebene aus, ohne die dieser Bereich nicht ausreichend funktionieren würde.
Auch Kirchenverwaltungen sind heute selbstverständlich auf Spezialisten angewiesen, die sich im Bürobereich auskennen und für die Erledigung der zahlreichen administrativen Aufgaben sorgen. Der/die Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche agiert somit im Hintergrund der evangelischen Kirche, kann aber auch fallweise z. B. auch zur Wahrnehmung von Öffentlichkeitsarbeiten herangezogen werden. Der/die Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche kümmert sich somit hauptsächlich um Büroarbeiten wie die Erfassung, laufende Führung und .
Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden