Die Gehälter in Mettmann
Im Regierungsbezirk Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen liegt die Kreisstadt Mettmann. Die Nachbarstädte Düsseldorf und Wuppertal ermöglichen ein Pendeln zu anderen Wirtschaftsstandorten, wenn man in Mettmann selbst keine Stelle finden sollte. Einige große und mittelständische, aber auch kleinere Betriebe verschiedener Branchen sind in Mettmann angesiedelt; darunter auch produzierende Industriebetriebe und Dienstleistungsunternehmen. Eine Volkshochschule, sowie das Berufskolleg Neandertal und eine Krankenpflegeschule sind nur wenige Beispiele für das solide Bildungswesen der Stadt. Über den Schienenverkehr kann man das gesamte Ruhrgebiet erreichen, auch Busse stehen zur Verfügung. Die Bundesautobahnen A3, A46 und A535, sowie die A44 und die Bundesstraße B7 sorgen für exzellente Straßenanbindung. Die Flughäfen Bonn und Düsseldorf liegen in der Nähe.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche in Mettmann beträgt 2.586,90 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.555,78 | € 2.618,01 | € 2.586,90 |
Netto | € 1.612,76 | € 1.802,91 | € 1.707,84 |
Ein/eine Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche übt eine wichtige Funktion innerhalb der kirchlichen Verwaltungsebene aus, ohne die dieser Bereich nicht ausreichend funktionieren würde.
Auch Kirchenverwaltungen sind heute selbstverständlich auf Spezialisten angewiesen, die sich im Bürobereich auskennen und für die Erledigung der zahlreichen administrativen Aufgaben sorgen. Der/die Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche agiert somit im Hintergrund der evangelischen Kirche, kann aber auch fallweise z. B. auch zur Wahrnehmung von Öffentlichkeitsarbeiten herangezogen werden. Der/die Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche kümmert sich somit hauptsächlich um Büroarbeiten wie die Erfassung, laufende Führung und .
Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - Kirchenverwaltung - Ev.Kirche basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden