Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Verkaufsstellenleiter in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 2.708,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.383,33 | € 3.033,33 | € 2.708,33 |
Netto | € 1.541,27 | € 1.877,86 | € 1.709,57 |
Für die Ausübung des Berufs als Verkaufsstellenleiter/in ist eine kaufmännische Aus- und Weiterbildung innerhalb des branchenspezifischen Berufs im Handel erforderlich oder ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft. Der/die Verkaufsstellenleiter/in sind mit der Leitung der jeweiligen Verkaufsstelle beauftragt und übernehmen in ihrer Position sämtliche Aufgaben der Unternehmensführung.
Sie sind für die Disposition, den Einkauf, die ansprechende Präsentation von Waren und Artikeln und die korrekte Preisauszeichnung zuständig. Dabei können sie auch Einfluss auf das Warensortiment nehmen. Auch die psychologische Platzierung bestimmter Waren liegt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie übernehmen die Mitarbeiterführung und entsprechende Mitarbeitermotivation und geben entsprechende Arbeitsanweisungen. Sowohl der gesamte Verkauf in der Verkaufsstelle, .
Die Gehäter Verkaufsstellenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden