Die Gehälter in Karlsruhe (Baden)
Die ehemalige Residenzstadt Karlsruhe ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Mehrere große Handelsbetriebe haben hier ihren Sitz. Auch der Finanzsektor, die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft bilden eine wichtige Stütze der Wirtschaft von Karlsruhe. Bedeutend ist auch der Binnenhafen, über den große Mengen an Gütern umgeschlagen werden. Die Medienlandschaft ist relativ breit aufgestellt und setzt sich sowohl aus Zeitungen, Radiosendern und Fernsehsendern zusammen. Auch mehrere Forschungseinrichtungen befinden sich in der Stadt. Das Kulturangebot ist auch wie das Nahverkehrssystem sehr gut ausgebaut. Karlsruhe verfügt selbst über keinen eigenen Flughafen, befindet sich jedoch in der Nähe von drei internationalen Flughäfen über die internationale Destinationen erreicht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Verkaufsstellenleiter in Karlsruhe (Baden) beträgt 3.060,46 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.037,89 | € 3.083,02 | € 3.060,46 |
Netto | € 1.903,75 | € 1.906,97 | € 1.905,36 |
Für die Ausübung des Berufs als Verkaufsstellenleiter/in ist eine kaufmännische Aus- und Weiterbildung innerhalb des branchenspezifischen Berufs im Handel erforderlich oder ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft. Der/die Verkaufsstellenleiter/in sind mit der Leitung der jeweiligen Verkaufsstelle beauftragt und übernehmen in ihrer Position sämtliche Aufgaben der Unternehmensführung.
Sie sind für die Disposition, den Einkauf, die ansprechende Präsentation von Waren und Artikeln und die korrekte Preisauszeichnung zuständig. Dabei können sie auch Einfluss auf das Warensortiment nehmen. Auch die psychologische Platzierung bestimmter Waren liegt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie übernehmen die Mitarbeiterführung und entsprechende Mitarbeitermotivation und geben entsprechende Arbeitsanweisungen. Sowohl der gesamte Verkauf in der Verkaufsstelle, .
Die Gehäter Verkaufsstellenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden