Die Gehälter in Fürstenfeldbruck
Die große Kreisstadt Fürstenfeldbruck liegt etwa 25 Kilometer entfernt von der bayerischen Landeshauptstadt München. Man erreicht sie über die Bundesautobahnen A8 und A96, sowie die Bundesstraßen B2 und B471. Die Münchner S-Bahn S2 führt bis Fürstenfeldbruck, und auch Busse und Schienenfahrzeuge versorgen die Stadt. Die Halbleiterindustrie hat sich hier besonders zahlreich niedergelassen, aber auch eine Brauerei und andere Firmen, wie ein bekannter Getränkehersteller, haben hier ihre Zweigstellen. Auch die deutsche Bundeswehr bietet Arbeitsplätze in Fürstenfeldbruck. Neben allen erforderlichen Schulen, die ein gutes Schulsystem aufweisen, bietet die Stadt eine Volkshochschule für Kurse der Erwachsenenbildung, die Kommissarsschule der Polizei, BOS und FOS und weitere.
Das Durchschnittsgehalt für Verkaufsstellenleiter in Fürstenfeldbruck beträgt 2.947,37 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.526,32 | € 3.368,42 | € 2.947,37 |
Netto | € 1.620,33 | € 2.233,07 | € 1.926,70 |
Für die Ausübung des Berufs als Verkaufsstellenleiter/in ist eine kaufmännische Aus- und Weiterbildung innerhalb des branchenspezifischen Berufs im Handel erforderlich oder ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft. Der/die Verkaufsstellenleiter/in sind mit der Leitung der jeweiligen Verkaufsstelle beauftragt und übernehmen in ihrer Position sämtliche Aufgaben der Unternehmensführung.
Sie sind für die Disposition, den Einkauf, die ansprechende Präsentation von Waren und Artikeln und die korrekte Preisauszeichnung zuständig. Dabei können sie auch Einfluss auf das Warensortiment nehmen. Auch die psychologische Platzierung bestimmter Waren liegt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie übernehmen die Mitarbeiterführung und entsprechende Mitarbeitermotivation und geben entsprechende Arbeitsanweisungen. Sowohl der gesamte Verkauf in der Verkaufsstelle, .
Die Gehäter Verkaufsstellenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden