Die Gehälter in Wietmarschen
Die Gemeinde Wietmarschen liegt im Landkreis der Grafschaft Bentheim im Bundesland Niedersachsen. Wietmarschen ist durch zwei Anschlussstellen mit der Bundesautobahn A31 verbunden. Die Bundesstraße B213 sorgt für weitere Mobilität mit dem Auto. Im Gemeindegebiet findet sich neben einem Hersteller von Ambulanz-Wagen eine Produktionsfirma für Reinigungsmittel und andere Unternehmen. Grund-, Haupt- und Realschule sind in Wietmarschen angesiedelt. In Wietmarschen ist man genau richtig, wenn man sich gerne sportlich betätigt. Zahlreiche Sportgelegenheiten und Vereine machen ein Leben nahe an Fitness und Wohlfühlen möglich. Auch einige kulturelle und historische Sehenswürdigkeiten hat die Gemeinde zu bieten, das Umland ist perfekt für Wanderungen und andere Freizeitaktivitäten.
Das Durchschnittsgehalt für Parkettleger in Wietmarschen beträgt 2.166,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.166,67 | € 2.166,67 | € 2.166,67 |
Netto | € 1.400,93 | € 1.400,93 | € 1.400,93 |
Für die Ausbildung zum/r Parkettleger/in werden vorwiegend Bewerber mit Hauptschulabschluss eingestellt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Parkettleger/innen arbeiten hauptsächlich bei Parkettlegebetrieben oder auch in Unternehmen für Bodenbeläge. Dabei kann er/sie auch im Einzelhandel im Verkauf von Bodenbelägen und Teppichen tätig sein. Diese Betriebe bieten oftmals auch die Verlegung von Parkettböden mit an, was dann von dem/r Parkettleger/in ausgeführt werden kann. Durch die Arbeiten des/r Parkettlegers/in werden Innenräume verschönert und wohnlich gemacht. Egal ob es sich dabei um Mosaik-, Stab-, Intarsien- oder auch Schiffsbodenparkett handelt, durch das Verlegen des jeweiligen Parkettbodens wird dem Raum eine entsprechende Ausstrahlung und Wärme gegeben. Vor den eigentlichen Verlegearbeiten muss von dem/r Parkettleger/in zuerst der jeweilige Untergrund .
Die Gehäter Parkettleger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden