Die Gehälter in Hamminkeln
Hamminkeln ist eine Stadt in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bezugnehmend auf die Verwaltung gehört sie zu dem Kreis Wesel in dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Die großen Städte des Bundeslandes befinden sich nur wenige Kilometer von Hamminkeln entfernt. In den letzten Jahren lag die Konzentration der Stadtväter in erster Linie auf dem Ausbau und Neubau der Infrastruktur und so ist im Rahmen dessen ein umfangreiches Angebot in dem Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere Bus und Bahn, entstanden. Die lokale Wirtschaft besteht aus den verschiedensten kleinen und mittelständischen Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen. Unter anderem handelt es sich hierbei um den Handel und das verarbeitende Gewerbe.
Das Durchschnittsgehalt für Parkettleger in Hamminkeln beträgt 2.093,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.093,00 | € 2.093,00 | € 2.093,00 |
Netto | € 1.366,06 | € 1.366,06 | € 1.366,06 |
Für die Ausbildung zum/r Parkettleger/in werden vorwiegend Bewerber mit Hauptschulabschluss eingestellt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Parkettleger/innen arbeiten hauptsächlich bei Parkettlegebetrieben oder auch in Unternehmen für Bodenbeläge. Dabei kann er/sie auch im Einzelhandel im Verkauf von Bodenbelägen und Teppichen tätig sein. Diese Betriebe bieten oftmals auch die Verlegung von Parkettböden mit an, was dann von dem/r Parkettleger/in ausgeführt werden kann. Durch die Arbeiten des/r Parkettlegers/in werden Innenräume verschönert und wohnlich gemacht. Egal ob es sich dabei um Mosaik-, Stab-, Intarsien- oder auch Schiffsbodenparkett handelt, durch das Verlegen des jeweiligen Parkettbodens wird dem Raum eine entsprechende Ausstrahlung und Wärme gegeben. Vor den eigentlichen Verlegearbeiten muss von dem/r Parkettleger/in zuerst der jeweilige Untergrund .
Die Gehäter Parkettleger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden