Die Gehälter in Rostock
Die Stadt Rostock ist ein wichtiger Ostseehafen. Vor Allem der Personenverkehr in andere Ostseeländer spielt eine bedeutende Rolle. Bedingt durch den Hafen sind auch zahlreiche Schifffahrtsunternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe in der Stadt ansässig. Überdies hinaus spielt aber auch die Lebensmittelindustrie, sowie der EDV Sektor eine große Rolle. Die Stadt besitzt eine Universität und ist Sitz mehrerer Medienunternehmen. In der Stadt befinden sich einige Sehenswürdigkeiten, sowie Theater, Museen und Veranstaltungssäle für Musikdarbietungen. In der Stadt verkehren Straßenbahnen und Omnibusse. Neben dem Hafen stellt auch der Bahnhof eine wichtige Verbindungsmöglichkeit für Fernstrecken dar. Doch auch über den eigenen Flughafen können einige Ziele im In- und Ausland erreicht werden.
Das Durchschnittsgehalt für Parkettleger in Rostock beträgt 2.186,10 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.167,20 | € 2.205,00 | € 2.186,10 |
Netto | € 1.532,91 | € 1.553,24 | € 1.543,08 |
Für die Ausbildung zum/r Parkettleger/in werden vorwiegend Bewerber mit Hauptschulabschluss eingestellt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Parkettleger/innen arbeiten hauptsächlich bei Parkettlegebetrieben oder auch in Unternehmen für Bodenbeläge. Dabei kann er/sie auch im Einzelhandel im Verkauf von Bodenbelägen und Teppichen tätig sein. Diese Betriebe bieten oftmals auch die Verlegung von Parkettböden mit an, was dann von dem/r Parkettleger/in ausgeführt werden kann. Durch die Arbeiten des/r Parkettlegers/in werden Innenräume verschönert und wohnlich gemacht. Egal ob es sich dabei um Mosaik-, Stab-, Intarsien- oder auch Schiffsbodenparkett handelt, durch das Verlegen des jeweiligen Parkettbodens wird dem Raum eine entsprechende Ausstrahlung und Wärme gegeben. Vor den eigentlichen Verlegearbeiten muss von dem/r Parkettleger/in zuerst der jeweilige Untergrund .
Die Gehäter Parkettleger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden