Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Parkettleger in Hamburg beträgt 2.650,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.700,00 | € 3.600,00 | € 2.650,00 |
Netto | € 1.184,86 | € 2.054,13 | € 1.619,50 |
Für die Ausbildung zum/r Parkettleger/in werden vorwiegend Bewerber mit Hauptschulabschluss eingestellt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt im dualen System im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Parkettleger/innen arbeiten hauptsächlich bei Parkettlegebetrieben oder auch in Unternehmen für Bodenbeläge. Dabei kann er/sie auch im Einzelhandel im Verkauf von Bodenbelägen und Teppichen tätig sein. Diese Betriebe bieten oftmals auch die Verlegung von Parkettböden mit an, was dann von dem/r Parkettleger/in ausgeführt werden kann. Durch die Arbeiten des/r Parkettlegers/in werden Innenräume verschönert und wohnlich gemacht. Egal ob es sich dabei um Mosaik-, Stab-, Intarsien- oder auch Schiffsbodenparkett handelt, durch das Verlegen des jeweiligen Parkettbodens wird dem Raum eine entsprechende Ausstrahlung und Wärme gegeben. Vor den eigentlichen Verlegearbeiten muss von dem/r Parkettleger/in zuerst der jeweilige Untergrund .
Die Gehäter Parkettleger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden